Um den Verkauf der Immobilie zu verhindern, versuchen Mieter daher oftmals, den Interessenten einen Erwerb "madig" zu machen, indem z. B. auf sämtliche Mängel hingewiesen oder mit dem Widerspruch gegen eine etwaige Eigenbedarfskündigung gedroht wird. Doch ist das rechtlich zulässig oder darf das Mietverhältnis deshalb gekündigt werden?