Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet einen Gesetzesentwurf, der den Entzug der Fahrerlaubnis auch für Straftäter, die keine Verkehrssünder sind, vorsieht. Ziel des Ganzen ist, dass Fahrverbote regelmäßig eine stärkere Abschreckung bzw. Einwirkung auf Straftäter aller Art haben, als eine reine Geldstrafe.