Jobcenter darf Kindergeldnachzahlung nicht auf 6 Monate verteilen
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Jobcenter werten Kindergeldnachzahlungen oft als einmalige Einnahme und verteilen diese auf 6 Monate. Ist das denn erlaubt? Kürzlich hat das Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom 08. Juli 2016, Az. S 63 AS 7815/16 ER über diese Frage entschieden.