Im Kündigungsschutzprozess wollte die Mitarbeiterin beweisen, wie schlecht sie der Arbeitgeber behandelt habe. Dafür legte sie ein nach einer heimlichen Aufnahme mit dem Smartphone ein angefertigtes Wortprotokoll vor. Das allerdings brachte ihr gleich noch eine Kündigung und obendrein eine Strafanzeige ein.