Soweit ein Bewerber mit einem gefälschten Zeugnis eingestellt worden ist, kann der Arbeitgeber ihn zwar durch eine Anfechtung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses los werden. Ihm steht aber nicht unbedingt Schadensersatz zu. Dies hat jedenfalls das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. #