Immer noch besteht Unklarheit bei der Frage, ob Sachleistungen (z.B. private Kfz-Nutzung, kostenlose Kinderbetreuung, Tankgutscheine etc.) auf den allgemeinen Mindestlohn des MiLoG angerechnet werden können oder nicht. Der Artikel gibt den aktuellen Meinungsstand im März 2016 wieder.