Kfz-Schein hinter Sonnenblende keine erhebliche Gefahrenerhöhung!
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Das dauerhafte Belassen des Fahrzeugscheins hinter der Sonnenblende im Pkw stellt keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls oder erhebliche Gefahrerhöhung dar, die den Haftpflichtversicherer von seiner Leistungspflicht befreit.
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