Der Bundesgerichtshof (Urteil, Az. VI ZR 6/15) hat eine Grundsatzentscheidung zur Anwendung des Anscheinsbeweises bei sog. Parkplatzunfällen getroffen. Dem Urteil lag eine Unfallkonstellation zugrunde, bei der zwei Kraftfahrzeuge jeweils rückwärts aus der Parkbucht eines privaten aber öffentlich zugänglichen Parkplatzes herausfahren und miteinander kollidieren.