Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall einen Streit mit der Kfz-Versicherung. Denn mit dem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht könnte sie eine Leistungskürzung begründen. Der einfache Verweis auf die Faustformel "von Oktober bis Ostern Winterreifen" reicht aber nicht, um Versicherte in Regress zu nehmen.