Verlust oder Diebstahl von ec-Karte oder Kreditkarte sind bereits ärgerlich genug. Da ist es zumindest erfreulich, dass eine Bank für eine notwendig werdende Ersatzkarte nichts verlangen darf. Eine entsprechende Regelung der Postbank erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) nun für unwirksam. Die beiden Vorinstanzen hatten deren Wirksamkeit noch bejaht.