Auch für bereits volljährige Kinder zahlt die Familienkasse noch Kindergeld – sofern der Nachwuchs unter 25 Jahre alt ist und sich in einer Ausbildung befindet oder sich zumindest darum bemüht. Die Frage, ob die konkreten Anstrengungen einer Studienplatzbewerberin ausreichend waren, beschäftigte zuletzt das Sächsische Finanzgericht (FG).