Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag durch den Betreiber einer Webseite verstößt normalerweise nicht gegen Wettbewerbsrecht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Wer als Verbraucher in die Fänge eines Abofallen-Betreibers geraten ist, sollte sich durch diese Entscheidung nicht irritieren lassen. # Abofalle, Schufa