Es bleibt dabei: "Schmalspurjuristin" ist eine Beleidigung. Ein Rechtsanwalt hatte eine Amtsanwältin als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die auf der "Klaviatur des Rechts" nicht einmal "Hänschen klein" spielen könne. Das LG Limburg verurteilte ihn zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung.