Der Chaos-Computer-Club hat eine Späh-Software geknackt, die offenbar von Strafverfolgungsbehörden verwendet wurde und wohl erheblich mehr kann, als das BVerfG bei der Online-Durchsuchung erlaubt hat. Es bleibt aber nicht bei der verfassungsrechtlichen Dimension: Möglicherweise ist das Vorgehen der Ermittler und Staatsanwälte auch strafrechtlich relevant, meint Denis Basak. #