Sozialgericht zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hartz-iv-kuerzungen-verfassungswidrig-bverfg/
Das Sozialgericht Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein Existenzminimum jederzeit garantieren.