Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen wird durch die meisten Landesbauordnungen zwingend vorgeschrieben. Müssen Mieter den Einbau dulden, auch wenn sie bereits eigene Rauchmelder installiert haben? Wer trägt die Kosten für den Einbau, die Miete der Geräte und deren Wartung?