Nach § 4 BDSG bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten einer gesetzlichen Erlaubnis. Unter Verarbeitung fällt auch die Übermittlung von Daten an Dritte und deren Speicherung durch Dritte, § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG. Damit bedarf die Benutzung von Cloud Diensten einer gesetzlichen Erlaubnis.