Ein wegen Drogenhandels in zwei Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilter Deutscher ist in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Beweisen seien durch eine unrechtmäßige Tatprovokation von verdeckten Ermittlern erlangt worden. Die Bundesrepublik ist zur Zahlung von 16.500 Euro verurteilt worden.