Der Rundfunkbeitrag ist bisher von keinem Gericht als verfassungswidrig eingestuft worden
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Gleichwohl ist er hoch umstritten, wie zahlreiche Klagen belegen. Auch das Verwaltungsgericht Potsdam folgt der bisherigen Rechtsprechung. Auch die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Baden-Württemberg haben schon entsprechende Klagen abgewiesen.