Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Entfernung einer unwirksamen Abmahnung aus der Personalakte bestehen. Dieser unterliegt strengeren Voraussetzungen als im laufenden Arbeitsverhältnis. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Christian Velten.