Diebstahl nach Probefahrt beim Autohändler: Versicherung muss zahlen!
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Das OLG Naumburg hat zugunsten eines Autohändlers entschieden, dass eine Entwendung des Fahrzeuges nach Rückkehr von der Probefahrt auch ohne Übergabe der Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel einen Diebstahl darstellt und folglich versichert ist.