Keine Mietminderung, wenn Mieter mit Fluglärm rechnen musste
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Eine Minderung der Miete wegen Fluglärm ist ausgeschlossen, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vom Ausbau des Flughafens wusste. Das entschied das Landgericht Frankfurt / Main am 28.5.2014, Az. 2-11 S 196/14.