Parship darf keine überzogenen Kosten berechnen
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-urteil-406-hko-66-14-parship-widerrufsrecht-partnervermittlungen-wertersatz-rechnung/
Wer seine Mitgliedschaft bei Parship innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist kündigte, staunte oft nicht schlecht, als die Rechnung der Partnervermittler ins Haus flatterte. Denn laut Parship konnte die Höhe des zu leistenden Wertersatzes bis zu drei Viertel des Produktpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen.