Kürzlich hat der Bundesrat dem Mindestlohn seinen Segen erteilt, ab dem 1. Januar 2015 gibt es deutschlandweit wenigstens 8,50 Euro brutto. Es sei denn, es gibt sie nicht, weil eine der zahlreichen Ausnahmen greift. Welche davon für Jurastudenten und Referendare relevant sind, im folgenden Beitrag.