Mobilfunkantenne in Eigentumsanlage
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/mobilfunkantenne-in-eigentumsanlage-n-wann-liegt-eine-bauliche-veraenderung-vor-und-wer-muss-zustimmen
Eine Mobilfunksendeanlage darf auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage nur nach vorheriger Zustimmung aller Eigentümer errichtet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung (BGH v. 24.1.2014 - V ZR 48/13).