Pixelio-Urteil des LG Köln: Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung
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Nach einem aktuellen Urteil des LG Köln vom 30.01.2014 (Az.: 14 O 427/13) muss die Urhebernennung auch bei einem direkten Aufruf des Bildes (Bild-URL) zu sehen sein. Andernfalls liegt eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung vor.