Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hält das LG München I die Durchsuchung des Kinderzimmers eines 14-Jährigen durch den bayerischen Staatsschutz für rechtswidrig. Der Schüler sei verdächtigt worden, einen beleidigenden Kommentar auf der Facebookseite eines Strafrechtsprofessors hinterlassen zu haben.