Rechtsanwälte müssen sich versichern, ansonsten verlieren sie ihre Zulassung. Nicht immer möchten sie ihren Mandanten aber mitteilen, wo sie versichert sind - niemand soll vom möglichen Haftungsfall erfahren. Dass ein Mandant im Zweifel aber auch die Kammer um Auskunft bitten kann, stellte der BGH nun klar...