Wenn Zwei sich lieben, freut sich der Dritte: Wer mit seinem neuen Partner zusammenlebt, obwohl er noch nicht geschieden ist, verliert den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner. # Nach dem Richterspruch des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken wäre es für den unterhaltspflichtigen Partner eine unzumutbare Härte, wenn er in so einem Fall weiter zahlen müsste (Az.: 9 WF 19/09). Das Gericht lehnte den Antrag einer Ehefrau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, weil es für deren Unterhaltsprozess keine Erfolgsaussichten sah. Die Frau, die von ihrem Mann schon seit Jahren getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist, verlangte weiter monatliche Unterhaltszahlungen. Dem hielt der Mann entgegen, sie lebe schon seit einiger Zeit in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft. Das zeige sich beispielsweise daran, dass sie mit ihrem neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum erworben habe. Das Gericht sah die Sache genauso. Der Erwerb des Hausgrundstücks und die finanziellen Verflechtungen der Klägerin mit ihrem neuen Partner ließen keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Beziehung für die Zukunft und auf Dauer angelegt sei, heißt es in dem Beschluss über den die Fachzeitschrift "OLG-Report" berichtete.