Asylbewerber müssen mehr Geld bekommen. Dies entschied der Erste Senat des BVerfG in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die derzeitigen Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (Urt. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10 u. 1 BvL 2/11).