19,90 statt 226,10 Euro - 60-minütige juristische Erstberatung zum Beispiel im Verkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht, so warb kürzlich eine Kanzlei im Online-Gutscheindienst Groupon. Was gebührenrechtlich zulässig ist, benachteiligt im Wettbewerb andere Anwälte. Mögliche Folgen: Abmahnungen für die werbenden Anwälte, weit höhere Gebühren für die Verbraucher.