Um einen unnötigen Streit zu vermeiden, sollten Vermieter, Mieter sowie auch Wohnungseigentümer zunächst Mietvertrag, Hausordnung und Gemeinschaftsordnung durchsehen. Ist die gewünschte Nutzung untersagt oder zustimmungsbedürftig, sollte man zunächst eine Einigung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem Vermieter suchen.