Für viele Abiturienten ist es ein Traum, nach dem Abitur Medizin zu studieren, um später einmal als Arzt tätig zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun kürzlich entschieden, dass die Studiengangbeschränkung durch den Numerus clausus in seiner bisherigen Form teilweise verfassungswidrig ist und in einigen Bereichen nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.