Seit Mitte März 2017 können schwerkranke Patienten in Deutschland cannabinoidhaltige Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung auf Rezept erhalten. Betroffenen Patienten stellt sich dann oftmals die Frage, ob sie überhaupt noch ein Kfz im Straßenverkehr führen dürfen und ob die erteilte Erlaubnis Einfluss auf laufende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren hat.