BGH-Beschluss: Über Widerrufsrecht beim Kauf einer Matratze im Internet muss der EuGH entscheiden
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Der Bundesgerichtshof (BGH) musste unter dem Aktenzeichen VIII ZR 194/16 klären, ob Matratzen wegen ihrer Schutzhülle zu den versiegelten Produkten zählen, die sich nach der Rückgabe aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen nicht mehr weiterverkaufen lassen und daher vom Widerruf ausgeschlossen sind.