Wer verleiht nicht schon mal an Familienangehörige oder gute Freunde sein Auto? In der Regel geht alles gut und der Verleiher bekommt sein Fahrzeug vollgetankt zurück. Gerät der Entleiher unverschuldet in einen Unfall, erstattet die gegnerische Versicherung die Kosten. Doch was, wenn der Entleiher schuldhaft einen Unfall verursacht oder mit dem Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten begeht?