Der Fall: Nach Sonnenuntergang verfolgen zwei Polizisten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Kraftfahrer. Der nicht geeichte Tachometer ihres Dienstfahrzeuges zeigt 110 km/h an. Die Ordnungsbehörde verhängt gegen den Betroffenen ein Bußgeld von 320 € und ein Fahrverbot von 1 Monat. Der Kraftfahrer erhebt Einspruch.