Mitten in der Hauptreisezeit sollte der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob ein Reiseveranstalter 40 % des Reisepreises als Anzahlung bei der Buchung einer Pauschalreise verlangen darf. Aber das Pingpong-Spiel zwischen dem BGH und dem OLG Celle geht in eine neue Runde - warum, erfahren Sie hier.