Auch wenn der Verkäufer eine laufende Auktion abbricht, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Lieferung der angebotenen Sache. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Verkäufer behauptet, die Sache sei nun beschädigt oder habe einen Defekt, er diesen Mangel aber nicht nachweisen kann.