Seit knapp 20 Jahren beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den sogenannten "Schönheitsreparaturen", die Mieter häufig tragen sollen, wenn sie die Wohnung verlassen. In diesem Beitrag wird u.a. dargestellt, weshalb die Rechtsprechung gerade in diesem Bereich scheinbar so mieterfreundlich ist.