Bundesverfassungsgericht zu Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-013.html
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Die Vorschriften verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.