Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren durch Terroranschläge können nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 24 L 1249.17) nicht dem Betreiber eines Weihnachtsmarkts auferlegt werden.

Das Wohnmobil des Klägers erfüllt nicht die Voraussetzungen der für die Einfahrt in die Umweltzone erforderlichen Schadstoffgruppe. Eine Umrüstung ist nicht möglich. Der Kläger macht geltend, dass eine Ersatzbeschaffung nicht zumutbar sei und verlangt eine Ausnahmegenehmigung. Darüber hat nun das VG Gießen entschieden.

Die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärmbeeinträchtigungen sind von den Nachbarn in der Regel als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil (Az. 2 C 25.17) entschieden, dass ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sog. Hitlergruß zeigt, wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.

Im vorliegenden Fall wurden drei aufgefundene Katzen in eine Tierklinik gebracht. Die Tierärztin machte Kosten von rund 2.000 Euro geltend. Die Gemeinde lehnte die Kostenübernahme ab, weil die Katzen keine Fundkatzen seien, sondern herrenlos. Katzen als Fundsache?

Der zusätzliche Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) ist nur dann mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wenn durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet wird, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.

Die 1997 geborene und 154 cm große Klägerin bewarb sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April 2017. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung ab, da die Klägerin die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 160 cm für Bewerberinnen (für männliche Bewerber: 165 cm) unterschreite.

Der Kläger bot dem WDR an, dass er die festgesetzten Rundfunkbeiträge in bar bezahlen werde. Der WDR lehnte ab, da die Beiträge nur bargeldlos entrichtet werden können. Der Kläger macht geltend, das Bundesbankgesetz definiere Eurobanknoten als einziges unbeschränktes Zahlungsmittel. Daraus ergebe sich ein Recht, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens ermöglicht, ihren juristischen Vorbereitungsdienst mit einem Kopftuch durchzuführen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist die Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auch dann gebührenfrei, wenn ihr umfangreiche behördliche Vorbereitungsmaßnahmen vorausgegangen sind.