Die Entscheidung
Mit einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Aachen das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Antragstellerin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung zuzulassen. Das Land hatte dies abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht die in einem Erlass des Innenministeriums vorgesehene Mindestkörpergröße für Frauen von 163 cm hat.Das Verwaltungsgericht Aachen hat sich zur unter anderem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14. März 2016 gestützt. Daran hatte das Gericht kritisiert, dass sich das Land nicht mit aktuellen statistischen Daten über die Körpergrößen in der deutschen Bevölkerung auseinandergesetzt und stattdessen für das Einstellungsjahr 2014 das im Jahre 2006 verfügbare Statistikmaterial zugrunde gelegt habe.
Auch sei nicht ermittelt worden, bei welcher Körpergröße es vermehrt zu Problemen bei der polizeilichen Aufgabenbewältigung komme. Davon ausgehend haben die Aachener Richter für maßgeblich erachtet, dass es auch im Verfahren der Antragstellerin für das Einstellungsjahr 2017 an einer plausiblen Begründung für die Mindestkörpergöße von 163 cm fehle. Der Verweis auf die Einstellungspraxis in anderen Bundesländern genüge nicht.
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 L 6/17
VG Aachen
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Ein Drogenkonsum eines Beamten stehe generell nicht im Einklang mit den für den Polizeiberuf geforderten persönlichen Eigenschaften. Auch wenn sich der Antragsteller noch in der Ausbildung befinde, sei die Suspendierung verhältnismäßig. Urteil lesen
Einem Polizeianwärter kann nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille Atemalkoholkonzentration vorläufig die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt werden. Wird bereits in der Ausbildungszeit ein derartiges Delikt begangen, könne daraus eine mangelnde charakterliche Eignung abgeleitet werden. Urteil lesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil er an beiden Armen große Tätowierungen von der Schulter bis zu den Unterarmen aufweist. Urteil lesen
Nach Beschluss des VG Aachen stehen Tätowierungen an beiden Armen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen. Ein Bewerber wurde wegen seiner Tätowierungen abgewiesen. Urteil lesen