Die Bundespolizei verweigerte russischen Staatsangehörigen am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise nach Deutschland. Diese wollten am 9. Mai 2015 an einem Motorradkorso teilnehmen, der aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee über Deutschland stattfindet.

Der Sachverhalt

Die Antragsteller sind russische Staatsangehörige und im Besitz gültiger Schengen-Visa, die von Italien ausgestellt wurden. Die Bundespolizei verweigerte ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise nach Deutschland. Sie reisten daraufhin zurück, halten aber an ihrem Vorhaben fest.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland in zwei Verfahren, die Einreise zu dem genannten Zweck jeweils zu gestatten. Die von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe seien nicht tragfähig. Zwar könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise u.a. verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen.

Hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestünden aber nicht. Die Annahme, die Einreise der Antragsteller belaste die diplomatischen Beziehungen zu Polen, welches der Gedenkveranstaltung am 9. Mai 2015 kritisch gegenüberstehe, sei nicht hinreichend konkretisiert. Das gelte umso mehr, als die Antragsgegnerin selbst gegen die Gedenkveranstaltung nicht vorgehen wolle, sie die Veranstaltung also entweder nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewerte oder sie eine solche Belastung hinzunehmen bereit sei.

Gericht:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.05.2015 - VG 10 L 192.15, VG 13 L 137.15

VG Berlin, PM
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