Eigentlich eine ganz gute Idee, mit Trabis Stadtrundfahrten in Leipzig anzubieten. Allerdings gibt es zum Befahren der Umweltzone in Leipzig nur eine Ausnahmegenehmigung, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht.

Der Sachverhalt

Das Unternehmen der Antragstellerin bietet neben Reiseveranstaltungen und Reisevermittlungstätigkeiten sowie Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungsleistungen seit 2007 unter anderem Stadtrundfahrten unter der Bezeichnung "Trabi erleben" an. Nachdem die Stadt Leipzig ihren Antrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen abgelehnt hatte, wandte sich die Antragstellerin mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht. Sie machte geltend, ihr würden ohne die Ausnahmegenehmigungen erhebliche Umsatzeinbußen entstehen.

Die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt. Zwar könne nach der Verwaltungsvorschrift der Stadt Leipzig - Vw Ausnahmeregelungen Umweltzone - für Sonderfahrzeuge und damit für Trabis, die eine Geschäftsidee darstellen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür sei, dass die Ablehnung der Erlaubnis zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führt.

Existenzgefährdung konnte Unternehmer nicht nachweisen

Dies habe die Antragstellerin weder dargelegt noch nachgewiesen. Es sei nicht zu erwarten, dass die Erlöse des Unternehmens insgesamt ohne die Trabisparte maßgeblich zurückgehen würden, nachdem die Trabisparte selbst in deren bisher besten Jahr 2010 lediglich einen Anteil am Gesamterlös von weniger als 12 % aufgewiesen habe. Eine Existenzgefährdung des Unternehmens liege daher nicht vor.

Die Antragstellerin könne sich auch nicht auf eine Ungleichbehandlung durch die Antragsgegnerin berufen, weil diese einem anderen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung für einen Pkw Trabant erteilt hat. Denn dort sei das Unternehmen existenzgefährdet gewesen.

Gericht:
Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 18.01.2012 - 1 L 278/11

VG Leipzig, PM vom 26.01.2012
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