GEZ-Gebühren: Gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen sind nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios verpflichtet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Sachverhalt

Zwei Träger von Behinderteneinrichtungen begehrten vom beklagten Westdeutschen Rundfunk die Gebührenbefreiung ihrer Autoradios. Die Fahrzeuge werden ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen genutzt. Die Klägerinnen blieben in der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Münster jedoch ohne Erfolg.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht


Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen die Befreiung von der Rundfunkgebühr zugesprochen, weil die Autoradios in den Behinderteneinrichtungen für die Behinderten bereitgehalten wurden, soweit die Fahrzeuge ausschließlich zum Transport von Behinderten bestimmt sind.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV

Gericht:
BVerwG 6 C 6.09 und 6 C 7.09 - Urteile vom 28. April 2010

Rechtsindex (ka)
Ähnliche Urteile:

Mit Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen kann. Urteil lesen

Nach dem Beschluss des OVG Lüneburg, ist auch für ein leerstehendes Ferienhaus die GEZ-Gebühr in voller Höhe zu entrichten. Der Vermieter eines solchen Domizils darf jedenfalls keine zeitlich beschränkte Anmeldung nur während der Gäste-Belegung vornehmen. Urteil lesen

GEZ - Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen PC, so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit. Urteil lesen

GEZ-Gebühren: Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin aus dem Landkreis Goslar gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt. Urteil lesen


Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de