Beim Slippen einer Segelyacht zählt es zu den Sorgfaltspflichten der Werft, vor dem Zuwasserlassen eine Überprüfung der Seeventile vorzunehmen, auch wenn der abwesende Bootseigner versichert hat, dass diese geschlossen sind.

Verbraucherin erhält nach Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages "Flex Leben" der TARGO Lebensversicherung AG ihre Beiträge ohne Stornoabzug zurück.

Die Klage der Krankenversicherung eines Hufschmieds gegen eine Pferdebesitzerin wegen eines behaupteten Huftritts war erfolglos. Die Aussage des Hufschmieds, er sei sich "ziemlich" sicher, dass seine Verletzung durch das Pferd verursacht worden sei, konnte dass Gericht nicht überzeugen.

Das Sozialgericht Chemnitz hat mit Urteil entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bereich beider Oberschenkel der Klägerin übernehmen muss.

Ein Skifahrer auf der Piste rutschte in zwei unschuldige Wintersportler hinein und verletzte diese schwer. Diese müssen nun einen Teil ihres Schadens selbst bezahlen, da sie keinen Skihelm trugen. Das entschied mit Urteil das OLG in München.

In einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz wurde entscheiden, dass eine Badeprothese mit einem Schaft in Silikonlinertechnik grundsätzlich nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann.

Erlischt ein Rücktritts- oder Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie, selbst wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt oder Widerspruch belehrt worden ist?

Rutscht ein Rettungssanitäter auf dem Weg in die Dusche auf seiner Dienststelle vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit aus, kann ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung vorliegen, so das Urteil des Sozialgerichts Speyer.

Die Klage einer zum Unfallzeitpunkt 14jährigen Beifahrerin gegen die Haftpflichtversicherung des Autos, in dem sie verunglückt war, war nur in Höhe der Hälfte des geforderten Schmerzensgeldes erfolgreich. Die Klägerin erhielt 12.000€.

Zerstört ein vom Sturm gefällter Baum die Gartenmauer eines Grundstücks, muss die Wohngebäudeversicherung diesen Schaden in der Regel nicht begleichen, so das Urteil des OLG Koblenz.