Koblenz/Berlin (DAV). Spieleinrichtungen für Kinder müssen in einem besonders hohen Maß gesichert sein. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, ist hierfür nicht automatisch die Betreiberin haftbar zu machen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 27. März 2008 (AZ: 5 U 915/07). Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass diese Entscheidung auch für Indoor-Spielplätze, die wegen der Jahreszeit jetzt stärker genutzt werden, gilt.

Coburg/Berlin (DAV). Wer Teelichter in seiner Wohnung anzündet, muss nicht zwangsläufig bei einem späteren Schwelbrand dafür haften. Erst wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat man für den daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 30. April 2008 (AZ: 13 O 714/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV). Wer in der eigenen Wohnung einen Brand durch einen grob fahrlässigen Umgang mit Feuer verursacht hat, darf nicht auf eine Übernahme der entstandenen Schäden durch seine Versicherung hoffen. Gerade durch das unbeaufsichtigte Abbrennenlassen von offenen Flammen riskiert man im Schadensfall schnell seinen Versicherungsschutz, wie sich aus einem Urteil des Kammergerichts vom 6. Februar 2007 (AZ: 7 O 102/06) ergibt.

Grimma/Berlin (DAV). Wer gegenüber dem Versicherer vorsätzlich falsche Angaben zum Schadensfall macht, muss selbst Schadensersatz zahlen. Dazu zählen die Sachverständigenkosten und die anteiligen Personalkosten, die dem Versicherer im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang entstehen. Auf das Urteil des Amtsgerichts Grimma vom 11. September 2007 (AZ: 4 C 134/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Hamm/Berlin (DAV). Eine Hausratversicherung muss auch dann Hausratsgegenstände ersetzen, wenn sich diese aufgrund eines Wohnungswechsels weder in der alten noch in der neuen Wohnung befunden haben. Auf diese für den Verbraucher wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. September 2007 (AZ: 20 U 54/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Karlsruhe/Berlin (DAV). Eine Mutter, die bei dem Abschluss einer Lebensversicherung auf den Rat einer Versicherungsmaklerin hört und statt des eigenen Todesfallrisikos das ihres Kindes absichert, wurde nicht zwangsläufig falsch aufgeklärt und beraten, weil die Versicherungsleistung durch das frühe Ableben der Mutter schließlich geringer ausfällt als erwartet. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Februar 2007 hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft hinweist (AZ: 15 W 59/05).

Karlsruhe/Berlin (DAV). Entstehen in einem Auto Brandschäden durch den Versuch die Scheiben mithilfe eines Heizlüfters zu enteisen, muss die Privathaftpflichtversicherung hierfür aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2006 (AZ: IV ZR 120/05) wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Dienstliche Weihnachtsfeiern gelten nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2006 (AZ: S 10 U 2623/03) jedenfalls solange als "Dienst", bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch betrieblicher Unfallschutz, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Karlsruhe/Berlin (DAV). Gerade Selbstständige können es sich trotz finanzieller Absicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung nicht leisten, krankheitsbedingt auszufallen. Selbst wenn sie tatsächlich so schwer erkrankt sind, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt, können die meisten Selbstständigen nicht völlig von ihrer Arbeit lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt davor, in solchen Fällen den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.

Berlin (DAV) - Selbst wenn der Besitzer einer Rolex diese deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels in der Innenstadt von Neapel trägt, handelt er im Falle eines Raubes nicht grob fahrlässig. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ - 9 U 26/05) am 13. März 2007 und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig zu einer Entschädigung in Höhe von 8.250 Euro, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.