Eine Rechtsschutzversicherung verwendete in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist. Ist das zulässig?

Kurz nach Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung wurde beim Versicherungsnehmer Hautkrebs diagnostiziert. Neun Jahre später starb er daran im Alter von 52 Jahren. Die beklagte Versicherung unterstellte arglistige Täuschung und verweigerte der Witwe die Auszahlung.

Die Befugnis, über die Messdaten zu verfügen, steht der Poli­zeibehörde zu. Denn diese hat die Daten erzeugt und abgespeichert und darf sie demzufolge auch sachverständig auswerten lassen. Ein Messgerätehersteller wehrte sich gegen die Rohdatenauswertung einer Geschwindigkeitsmessung.

Der BGH entschied gleich zweimal über den Widerspruch bei Lebensversicherungen, da sich Versicherte gegen den Rückkaufswert nach einer Kündigung wehren. Da recht ähnliche Fälle unterschiedlich beurteilt wurden, ist die Rechtlage für Versicherte nicht einfach zu durchschauen.

Ein Versicherungsnehmer ließ einen mit Fett gefüllten Topf auf den angeschalteten Herd stehen. Aus Angst, es könnte Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen geben, hat er der Versicherung vorgespiegelt, das Feuer könne nur auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein.

Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil (Az. 5 U 25/14) festgestellt, dass das irrtümliche Fällen der auf fremden Grund stehenden Bäume von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Bei dem Fällen der Bäume auf einem fremden Grundstück verwirklicht sich ein Risiko des täglichen Lebens.

Nach Urteil des AG München (Az. 273 C 32/13) liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, wenn dieser bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt hat, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war.

Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist nach Urteil des AG München (Az. 282 C 28161/12) verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Arztrechnung auf Richtigkeit der vorgenommene Behandlung zu überprüfen.

Wer nach einem Verkehrsunfall als Geschädigter ein Fahrzeug anmietet, darf nicht den teuersten Mietwagen nehmen. Ein Geschädigter könne die Kosten verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten dürfe.

Für die Ausübung der Heilkunde ist eine Niederlassung erforderlich. Die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache genügt dafür nicht, so das Urteil des AG München. Wird dagegen verstoßen, können keine Leistungen verlangt werden.