Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen fällt ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf im Kundenauftrag stand, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

In den Abteilungen der Kaufhäuser befinden sich häufig Spielecken, damit Kinder beschäftigt sind, während die Eltern einkaufen. Die Aufsichtspflicht der Eltern müssen die Kaufhäuser dort aber nicht übernehmen.

Ein Fahrzeughalter, dessen Auto geklaut wird, hat gegen die Kfz-Versicherung auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er den Kfz-Schein im Fahrzeuginneren aufbewahrt hat.

Bringt jemand eine Lebensversicherung mit in die erste Ehe, kann die Exfrau nach dem Tode des Versicherten leer ausgehen. Nämlich dann, wenn in der Police zwar die "Ehegattin", jedoch kein konkreter Name aufgeführt wird. In diesem Fall erhält immer die letzte Lebenspartnerin die Versicherungssumme.

Ein LKW, der wegen einer bevorstehenden Inspektion in einer Werkstatt auf der Hebebühne steht und Feuer fängt, kann bei einem Brandschadensfall nicht der allgemeinen betriebsbedingten Haftung zugerechnet werden

Wer sich bewusst, aufgrund einer freien eigenverantwortlichen Entscheidung in eine Gefahrensituation begibt, kann nicht Schadensersatz verlangen, wenn sich gerade diese Gefahr realisiert hat.

Ein verheirateter Mann war mit seiner Geliebten unterwegs und erlitt mit seinem Porsche einen Unfall. Die Frage nach Zeugen beantwortete er seiner Versicherung mit "Nein" und ihm wurde eine Obliegenheitsverletzung zur Last gelegt. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung.

Bei einem Eichhörnchen, das einen Unfall ausgelöst hatte, liegt kein versicherter Wildunfall vor. Der Schaden ist nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Kunden die in einem bestimmten Zeitraum ihre Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gekündigt haben, können von Ihrem Versicherer einen Nachschlag fordern. Die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug sind intransparent und damit unwirksam.

Haftung - Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind allein ausreichende Beleuchtungsmittel für ein Fahrrad. Grundsätzlich ist ein Fahrrad nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt.